Schadensgutachten

Schadensgutachten bei Hardware oder durch Software

Bei der Beurteilung von Schäden an Hardware oder durch Software ist es besonders wichtig mit einem erfahrenen Partner zusammenzuarbeiten. Mit der Erfahrung aus kumuliert über 50 Jahren Tätigkeit als IT-Sachverständige erstellen wir Ihnen umfassende und prozessichere  Schadensgutachten. 
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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Schadensgutachten bei Hardware

Vom Schadensbild bis zur Schadenshöhe
Schäden an Hardware, die z.B. durch Feuer, Überspannung bei Gewitter, falsche Elektroinstallationen oder Wasserschäden, Staubschäden, Vandalismus und menschliches Fehlverhalten rufen in Unternehmen große Schäden sowie Betriebsunterbrechungen hervor. 

Als IT-Sachverständige erstellen wir Schadengutachten bei Schäden aus den den verschiedensten Sparten Elektronik, Datenträger, Vermögenshaftpflicht, Bauleistung, Hausrat, Privathaftpflicht, Hardware, etc.
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Schaden an Hardware
Schaden durch Softwarefehler

Schadengutachten bei Softwarefehlern

Schaden durch Software
Bei Abweichungen bei einer Software zu einem geforderten oder gewünschten Sollzustand kann es zu erheblichen Schäden kommen. Dies gilt für Medizinprodukte über Industrieanlagen bis hin zu Flugzeugsteuerungen.

Insbesondere die zunehmende Rolle von KI, z.B. im Bereich Automotive oder Finanzen, kann erhebliche Schadenhöhen verursachen.

Als IT-Sachverständige erstellen wir Schadengutachten bei Schäden, welche durch Softwarefehler entstanden sind.
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Vorgehensweise zur Ermittlung der Schadenhöhe

Verschiedene Wertermittlungsverfahren 
Die Vorgehensweise unserer Sachverständigen richtet sich in der Regel nach folgendem Muster:
  1. Aufnahme von Schadensbild und Schadensumfang
  2. Feststellung der Schadensursache
  3. Ermittlung der Schadenshöhe
Bei Ermittlung der Schadenshöhe können bei der Wertermittlung verschiedene Wertermittlungsverfahren heran gezogen werden. Diese sind abhängig von der Art des Vertrags. Wir ermitteln für Sie:

  • Neuwert oder Reparaturkosten bei Hausratschäden
  • Verkehrswert und Restwert bei privaten Haftpflichtschäden
  • Neuwert, Zeitwert (Abnutzung) oder Reparaturkosten bei Schäden im Rahmen von Elektronikversicherungen (ABE)
  • Kosten der Datenwiederherstellung bei Schäden im Rahmen der Datenträgerversicherung
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Checkliste zur Ermittlung-der Schadenshöhe

Ihre Vorteile


  •   Höchstmaß an Sicherheit und Qualität
  •  Erfahrene Sachverständige
  •  Ermittlung der Schadenhöhe und -ursache inkl. Beweissicherung
  •  Anlassbezogene Wertermittlungen
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Mitgliedschaften

Unsere Mitgliedschaften und Bestellungen
Logo für öffentliche Bestellung IHK
Mitglied im BISG e.V. - Bundesverband der IT-Sachverständigen und Gutachter
Arbeitskreis IT und Recht Köln
Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen -
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Weitere Leistungen

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