IT-Gutachten zur Wertermittlung

Wertermittlung von Software und Hardware

Wir erstellen Gutachten zur Wertermittlung von Hardware und Software für alle Anlässe und ermitteln für jeden Zweck den richtigen Wert.
Jetzt anrufen:
02202 2514675
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Anlässe zur Wertermittlung von Hardware oder Software

Wertgutachten vom Verkauf bis zum Schadensfall
Wir erstellen Wertgutachen für Hardware und Software. Anlässe zur Wertermittlung von Hardware oder Software sind typischerweise:

Veräußerung von Software

Wenn eine Software verkauft  werden soll, muss der richtige Wert ermittlet werden. Hier kommen sowohl der Substanzwert als auch der  Ertragswert in Frage. Wir beraten Sie spezifisch für Ihren Fall, welche Wertermittlung richtig ist. 

Aktivierung von IT-Assets

Wenn Hardware und Software als IT-Asset in die Unternehmensbilanz aufgenomen werden soll, unterstützen wir Sie gerne mit der Erstellung eines Wertgutachtens.
Wertermittlung von Hardware oder Software

Übernahme oder Fusion

Bei Übernahme oder Fusion von Unternehmen muss der Wert der vorhandenen Software und Hardware professionell ermittlet werden.

Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren müssen die vorliegenden Firmenwerte ermittelt werden. Dazu zählen auch Hardware und Software. Wir unterstützen Insolvenzverwalter bei der Wertermittlung des IT-Assets.

Versicherte Schadenfälle

Feuer, Flut, Regen, Blitzschäden etc. können Hardware  zerstören. Fehlerhafte Software kann auch zu Schäden führen, welche von Versicherern abgedeckt sind. Wir ermitteln die Schadenhöhe mit den richtigen Werten. 

Verkauf von Hardware

Große Hardwarebestände können je nach Alter und Zustand einen Verkehrswert Zeitwert oder Neuwert aufweisen. Wir ermitteln den  richtigen Wert Ihrer Hardware zum Zweck des Verkaufs
Jetzt anrufen:
02202 2514675

Wertermittlung von Software

Die Wertermittlung von Software ist eine komplexe Aufgabe, da es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut handelt. Typischerweise werden hierbei die erzielbaren Erträge und die Kosten betrachtet. Je nach Anlass können verschiedene Wertermittlungsverfahren herangezogen werden.
Wertermittlung Ertragswert Substanzwert Software

Ermittlung des Ertragswertes

Der Ertragswert ist allgemein der (geschätzte und ggf. abgezinste) Wert zukünftiger Einnahmen einer getätigten Investition. Bei Software sind in der Regel dazu die potentiellen Netto-Erlöse der kommenden 3-5 Jahre (Bewertungshorizont) zu ermitteln. Einsatzszenario ist die Bewertung von erstellten und vertriebenen Softwareprodukte von Softwarefirmen z.B. bei Fusionen oder beim Verkauf einer Software. Der Ertragswert einer Software berücksichtigt dabei auch wirtschaftliche, strukturelle und politische Rahmenbedingungen, welche für den Einzelfall betrachtet werden müssen.

Ermittlung des Substanzwertes

Der Substanzwert entspricht im Wesentlichen den Herstellungskosten einer Software. Dieser kann geschätzt oder formal z.B. mittels Function-Point-Analyse und deren
Anwendung in einem geeigneten Kalkulationsmodel ermittelt werden. Dieser Wert kann zur o.g. Bewertung von Software oder auch bei der neutralen Kostenschätzung im Vorfeld von Softwareprojekten herangezogen werden. Bewertungen sind hierbei nach dem Wasserfallmodel oder nach agilen Methoden möglich zu betrachten.

Ihre IT-Sachverständigen zur Wertermittlung von Software und Hardware

Unsere IT-Sachverständigen verfügen über langjährige Erfahrung und Expertenwissen bei der Ermittlung des Ertragswertes oder Substanzwertes von Software sowie Zeitwert, Neuwert oder Marktwert bei der Wertermittlung von Hardware.
Foto von Dipl.-Ing. Wolfgang Lehnigk EmdenDipl.-Ing. Wolfgang Lehnigk Emden
Von der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme der Informationsverarbeitung
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Foto von Dr. Sebastian A. BaldaufDr. Sebastian A. Baldauf
Vom BISG e.V. ernannter IT-Sachverständiger für die Informatik – Fachbereiche:
Netzwerke, Sicherheit, Datenschutz
Vom BISG e.V. ernannter IT-Sachverständiger

Beratung zur Wertermittlung von Software unverbindlich anfragen:

Wertermittlung von Hardware

Bei der Wertermittlung von Hardware ist insbesondere der Zweck von Bedeutung. Je nach Anlass werden unterschiedliche Werte ermittelt.
Wertermittlung Hardware Zeitwert Neuwert Verkehrswert

Ermittlung des Neuwerts

Der Neuwert beinhaltet die Kosten, zu denen das gleiche System oder System gleicher Art und Güte zu einem Bewertungsstichtag zu beschaffen wäre. Nebenkosten wie Versand, Zölle, Installation usw. sind hinzuzurechnen. Der Einsatz erfolgt z.B. bei Hausratversicherung, Elektronikversicherung, etc.

Ermittlung des Verkehrswerts / gemeiner Wert / Marktwert

Der Verkehrswert / gemeiner Wert / Marktwert (§9 Bewertungsgesetz) wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die den Preis beeinflussen, nicht jedoch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Der Einsatz erfolgt z.B. bei Haftpflichtversicherungen, Firmenbewertungen, etc.

Ermittlung des Zeitwerts

Der Zeitwert ist der Wert eines gebrauchten Gutes für einen bestimmten Bewertungszweck zum Bewertungszeitpunkt. Bei Elektronikversicherungen (ABE) entspricht der Zeitwert dem Neuwert unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend dem technischen Zustand der Sache zum Bewertungszeitpunkt (= Schadenszeitpunkt). Dieser Wert wird per Zeitwertformel ermittelt.
Jetzt anrufen:
02202 2514675

Mitgliedschaften

Unsere Mitgliedschaften und Bestellungen
Logo für öffentliche Bestellung IHK
Mitglied im BISG e.V. - Bundesverband der IT-Sachverständigen und Gutachter
Arbeitskreis IT und Recht Köln
Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen -
Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik

Weitere Leistungen

  • Webseiten-Check
  • Laufende Überwachung
  • ERP-Systeme
  • E-Commerce
  • Projektsanierung
  • SCM-Systeme
  • CRM-Systeme
  • Lastenheft
  • Pflichtenheft

Auszug Branchen

  • Apotheken
  • Arztpraxen
  • Banken
  • Krankenhaus
  • Immmobilienwirtschaft
  • Softwareentwicklung
  • Pharmazie
  • Verwaltung
  • Versicherungen
Termin vereinbaren
Copyright © 2024 - IT Sachverständige in Sozietät – BLE